Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit dem 01.01.2021 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestartet. Damit sollen die verschiedenen Förderprogramme von BAFA und KfW gebündelt und schrittweise vereinfacht werden.
Mit der BEG werden die bisherigen Förderprogramme für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme zusammengefasst und neu organisiert. Zukünftig wird es nur noch drei Teilprogramme geben: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.
Das bisherige Förderprogramm "Heizen mit Erneuerbaren Energien" ist am 31.12.2020 ausgelaufen und der Einbau von erneuerbaren Heizungen in der Zuschussvariante wird ab sofort vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gefördert.Die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen nach der BEG ist jedoch erst ab 01.07.2021 möglich, Förderanträge können erst ab diesem Datum bei der KfW gestellt werden.
Auch wenn viele Neuerungen erst im Laufe des Jahres umgesetzt werden, gilt seit 01.01.2021:
- Nur noch eine Antragstelle: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen einer Sanierung werden unabhängig von ihrer Art einheitlich online beim BAFA beantragt
- Förderhöhe gestiegen: Die förderfähigen Kosten für Sanierungsmaßnahmen insgesamt sind von 50.000 auf 60.000 Euro gestiegen pro Antrag und Jahr.
- Bonus Sanierungsfahrplan: Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 % ist möglich, wenn die Sanierungsmaßnahme Teil eines vorab geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.
- Bonus Biomasse: Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 % ist möglich, wenn Biomasseheizungen mit geringen Staubemissionen zum Einsatz kommen.
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